BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Pfarrhelfer
Vergtungsgruppe VIb
1. Pfarrhelfer
nach achtjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1,
wenn sie nicht nur gelegentlich diakonische oder vergleichbare Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} und {5} )
2. Pfarrhelfer
nach mehrjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 13,
wenn sie
a) in bedeutenden Seelsorgebezirken ttig sind
oder
b) berwiegend drakonische oder vergleichbare Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {2} und {3} )
3. Pfarrhelfer mit einer abgeschlossenen mindestens eineinhalbjhrigen Ausbildung im kirchlichen Bereich nach der Einarbeitungszeit.