BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt L:
Pfarrhelfer
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Pfarrhelfer

 

nach achtjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1,

 

wenn sie nicht nur gelegentlich diakonische oder vergleichbare Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} und {5} )

 

2. Pfarrhelfer

 

nach mehrjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 13,

 

wenn sie

 

a) in bedeutenden Seelsorgebezirken ttig sind

 

oder
b) berwiegend drakonische oder vergleichbare Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {2} und {3} )

 

3. Pfarrhelfer mit einer abgeschlossenen mindestens eineinhalbjhrigen Ausbildung im kirchlichen Bereich nach der Einarbeitungszeit.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1} und {4} )

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