BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1. Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe V b
1. Angestellte als Geschftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie schwierig ist,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2])
2. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich darurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie schwierig ist,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1a.