BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1.
Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe V b



1. Angestellte als Geschftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie schwierig ist,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2])

 

2. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich darurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie schwierig ist,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe V c Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [2] )

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