BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1. Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe V c
1. Angestellte als Geschftsverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie schwierig ist.
(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2] )
1a. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich darurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie schwierig ist.ss
(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [2] )
2. Angestellte als Geschftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.
(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2] )
2a. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.