BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1.
Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe V c

 


1. Angestellte als Geschftsverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie schwierig ist.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2] )

 

1a. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich darurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie schwierig ist.ss

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [2] )

 

2. Angestellte als Geschftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 1 heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2] )

 

2a. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie mindestens zu einem Drittel schwierig ist.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [2] )

Datenschutz