BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1.
Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe VI b

 


1. Angestellte als Geschftsstellenverwalter bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 heraushebt, da sie mindestens zu einem Fnftell schwierig ist.

 

(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn die schwierigen Ttigkeiten zusammen mit der selbstndigen Fertigung von Inhaltsprotokollen in Strafsachen mindestens 35 vom Hundert der Gesamtttigkeit ausmachen.)

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] und [2] )

1a. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften, derenTtigkeit sich darurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1a heraushebt, dass sie mindestens zu einem Fnftel schwierig ist. (Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn die schwierigen Ttigkeiten zusammen mit der selbstndigen Fertigung von Inhaltsprotokollen in Strafsachen mindestens 35 vom Hundert der Gesamtttigkeit ausmachen.)

 

Funote 1:

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [2] )

 

1b. Angestellte in Serviceeinheiten bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1a.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1a] und [1a] )

Funote 2:

2. Protokollfhrer bei Gerichten, die in Strafsachen Inhaltsprotokolle selbstndig fertigen.

 

(Dieses Ttigkeitsmerkmal gilt auch fr Protokollfhrer, die in Verfahren bei den Wehrdienstgerichten in gleicher Weise wie die Protokollfhrer in Strafsachen Inhaltsprotokolle selbstndig fertigen.)

 

Funote 1:

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