BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt A:
berprfer und bersetzer

Vergtungsgruppe III


1. Angestellte mit langjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 3, die sich dadurch aus dieser Vergtungsgruppe herausheben, da sie beim bersetzen grndliche Kenntnisse auf mindestens einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {4} und {8a} )

 

2. Angestellte mit sechsjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {4} )

 

3. Angestellte mit langjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe IVa, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche einwandfrei und zuverlssig bersetzen und dabei grndliche Kenntnisse auf mindestens einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {4} , {6} und {8a} )

 

4. Angestellte mit mehrjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe IVa, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und daneben auch in nicht unerheblichem Umfange Texte aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {4} und {6} )

 

5. Angestellte mit mehrjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 6, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und daneben nicht nur gelegentlich auch aus einer dritten fremden Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {4} und {6} )

 

6. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung, die whrend der zweijhrigen Einarbeitungszeit als bersetzer schwieriger Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine fremde Sprache bersetzen.

 

(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn dem Angestellten im Hinblick auf die Einarbeitung die bersetzung schwieriger Texte noch nicht berwiegend bertragen ist.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} und {6} )

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