BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt A:
berprfer und bersetzer

Vergtungsgruppe IIa


1. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als berprfer oder bersetzer, die bersetzungen ins Deutsche und in eine fremde Sprache verantwortlich berprfen. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1} )

 

2. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als berprfer oder bersetzer, die bersetzungen aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche verantwortlich berprfen.*

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1} )

 

3. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als berprfer oder bersetzer, die bersetzungen aus einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich berprfen und dabei besonders grndliche und umfassende Kenntnisse auf einem wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.*

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1} , {3} und {8b} )

 

4. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als berprfer oder bersetzer, die bersetzungen aus einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich berprfen und die auf Grund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {1} und {3} )

 

5. Angestellte mit langjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 4, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen und beim bersetzen in die fremde Sprache nachweislich Leistungen erbringen, die denen eines Angestellten der Vergtungsgruppe IIa Fallgruppe 6 entsprechen. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {4} , {5a} und {6} )

 

6. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung nach erfolgreicher Einarbeitungszeit in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 6, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {5b} und {6} )

 

7. Angestellte mit mehrjhriger Ttigkeit als bersetzer in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 5, die schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und daneben in nicht unerheblichem Umfange schwierige Texte auch aus einer dritten fremden Sprache ins Deutsche bersetzen und beim bersetzen aus der dritten fremden Sprache nachweislich Leistungen erbringen, die denen eines Angestellten der Vergtungsgruppe IIa Fallgruppe 6 entsprechend.*

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. {3} , {4} , {5a} und {6} )

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