BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Anstalten und Heime auerhalb der SR 2a bzw. 2c
Vergtungsgruppe VII

 


1. Hauswirtsthaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach abgelegter staatlicher Prfung oder nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [9] )

 

2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung, die als stndige Vertreterinnen von Hauswirtschaftsleiterinnen mit Ttigkeiten der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

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