BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Gartenbau-, landwirtschafts- u. techn. Angestellte
Vergtungsgruppe II

 


3. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch das Ma der Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3 heraushebt.

 

- Funote I -

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [4] und [5a] )

 

3a. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Ma der Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3a.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [4] und [5a] )

 

3b. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 3 heraushebt,

 

nach zehnjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5a] und [7] )

 

4. - gestrichen -

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