BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe Ib

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe II Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

2  Angestellte im Sparkassendienst mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe II
Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [14] )

3  Geschftsstellenleiter, deren Ttigkeit
a) der Ttigkeit von Angestellten mit abgeschlossener
wissenschaftlicher Hochschulbildung vergleichbar ist und
b) sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der
Vergtungsgruppe II Fallgruppe 5 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

4  Geschftsstellenleiter, deren Ttigkeit
a) der Ttigkeit von Angestellten mit abgeschlossener
wissenschaftlicher Hochschulbildung vergleichbar ist und
b) sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe II Fallgruppe 5 heraushebt,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe II Fallgruppe 6.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [14] )

5  Abteilungsleiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Abteilungsleiter, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung
aus der Vergtungsgruppe II Fallgruppe 8 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [14] )

6  Abteilungsleiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Abteilungsleiter, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe II
Fallgruppe 8 heraushebt,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe II Fallgruppe 9.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1], [11] und [14] )

7  Ausdrcklich bestellte stndige Vertreter eines in Vergtungsgruppe I a eingruppierten Geschftsstellen- oder Abteilungsleiters.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

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