BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe II

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

2  Angestellte im Sparkassendienst mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

3  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 2 heraushebt,
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe III
Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

4  Gruppenleiter, denen
a) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe III und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe V c oder
b) mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV a und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe V c
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [4] )

5  Geschftsstellenleiter, deren Ttigkeit der Ttigkeit von Angestellten mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung vergleichbar ist.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

6  Geschftsstellenleiter, deren Ttigkeit
a) der Ttigkeit von Angestellten mit abgeschlossener
wissenschaftlicher Hochschulbildung vergleichbar ist und
b) sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeiten
und Bedeutung aus der Fallgruppe 5 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [14] )

7  Geschftsstellenleiter, denen mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe IV b und mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [4] )

8  Abteilungsleiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Abteilungsleiter, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [14] )

9  Abteilungsleiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Abteilungsleiter, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere
Schwierigkeit und Bedeutung aus der Fallgruppe 8 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [11] und [14] )

10  Ausdrcklich bestellte stndige Vertreter eines in Vergtungsgruppe I b Fallgruppe 3 eingruppierten Geschftsstellenleiters oder eines in Vergtungsgruppe Ib Fallgruppe 5 eingruppierten Abteilungsleiters.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

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