BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe III

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 2 heraushebt.

2  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich durch das Ma der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergtungsgruppe IV a Fallgruppe 2 heraushebt.

3  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 heraushebt, z. B. im Kreditgeschft fr besonders schwierige Kredite oder bei greren Krediten im Geschftskreditbereich, wenn an die Bearbeitung einschlielich der Auswertung und Beurteilung der Kreditnehmerbilanzen erhhte Anforderungen zu stellen sind, sowie als Kundenberater fr vermgende Kunden oder fr bedeutende Firmenkunden, wenn die Beratung und Betreuung dieser Kunden an den Angestellten erhhte Anforderungen stellt, oder in der Innenrevision bei besonders schwierigen Revisionen oder Teilrevisionen
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV a
Fallgruppe 2.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

4  Gruppenleiter, denen
a) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV a und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
b) mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [4] )

5  Geschftsstellenleiter mit besonders umfangreichem und besonders schwierigem Geschftsverkehr.

6  Geschftsstellenleiter, denen
a) ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
b) mindestens drei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [4] )

7  Abteilungsleiter, denen
a) mindestens ein Angestellter mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV a und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
b) mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe IV b und mindestens zwei Angestellte
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VI b oder
c) als Leiter der Innenrevision mindestens ein Angestellter
mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe IV b
oder mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe V b
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [4] und [11] )

8  Ausdrcklich bestellte stndige Vertreter eines in Vergtungsgruppe II eingruppierten Gruppen-, Geschftsstellen- oder Abteilungsleiters sowie eines in Vergtungsgruppe I b Fallgruppe 4 eingruppierten Geschftsstellenleiters oder eines in Vergtungsgruppe I b Fallgruppe 6 eingruppierten Abteilungsleiters.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )

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