BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
L. Angestellte im Sparkassendienst
Vergtungsgruppe Vc

 

 

 

1  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbstndige Leistungen erfordert.
(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf den gesamten Sparkassenbereich zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)

2  Angestellte im Sparkassendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.
(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf den gesamten Sparkassenbereich zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)

3  Angestellte im Sparkassendienst mit Ttigkeiten in der Kundenbedienung, die grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Viertel selbstndige Leistungen erfordern,
nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b
Fallgruppe 2.
(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf den gesamten Sparkassenbereich zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

4  Angestellte in Kassen mit on-line-Verfahren als Terminalkassierer mit grerem Kassenverkehr.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5], [7] und [8] )

5  Kassierer mit grerem Kassenverkehr.
(Hierzu Protokollerklrung Nr.
[9] )

6  Gruppenleiter, denen
a) mindestens drei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe VII oder
b) mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens
der Vergtungsgruppe VII und mindestens zwei Angestellte mit
Ttigkeiten der Vergtungsgruppe VIII
durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [3] und [4] )

7  Leiter von Einmanngeschftsstellen, in denen im allgemeinen Kassen- und standardisierte Mengengeschfte bearbeitet werden.

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