BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVa
1. Angestellte,
die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} und {3} )
2. Angestellte,
die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten,
nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} , {3} , {4} und {5} )
3. Angestellte,
die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbstndig bearbeiten,
nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 3 dieses Abschnitts.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} , {3} , {4} und {5} )