BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
Q. Angestellte in der Datenverarbeitung
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Angestellte,

 

die in der DV-Organisation Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} und {3} )

 

2. Angestellte,

 

die in der DV-Organisation Fachaufgaben mittleren Schwierigkeitsgrades selbstndig bearbeiten,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} , {3} , {4} und {5} )

 

3. Angestellte,

 

die in der DV-Organisation im Rahmen von Fachaufgaben hohen Schwierigkeitsgrades diesem Schwierigkeitsgrad entsprechende DV-Teilaufgaben selbstndig bearbeiten,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 3 dieses Abschnitts.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. {1} , {2} , {3} , {4} und {5} )

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