BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
T. Angestellte in Versorgungsbetrieben
Wissenschaftliche Angestellte
Vergtungsgruppe II

 


1a) Angestellte in Versorgungsbetrieben mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [16] )

 

b) Angestellte in Versorgungsbetrieben mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus Buchstabe a heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [16] )

 

c) Angestellte in Versorgungsbetrieben mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, deren Ttigkeit sich dadurch aus Buchstabe a heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel hochwertige Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben erfordert.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [16] )

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