Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Verteilmodell und Aufzehrmodell im Vergleich

Ab 1.1.2008 ist nach § 3 Nr. 56 EStG  die Umlage zur ZVK-VBL-Umlage in Höhe eines Jahresbetrags von 636 Euro jährlich steuerfrei. Normalerweise werden Steuerfreibeträge gleichmäßig auf die 12 Monate aufgeteilt. Wenn Monate ohne Gehalt auftreten, wird der ausgefallene Steuerfreibetrag beim Jahreslohnsteuerausgleich oder bei der Einkommensteuererklärung nachgeholt, so dass der Beschäftigte in jedem Fall in den Genuss des vollen Steuerfreibetrags kommt. Beim Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG ist es jedoch anders, weil an der Versteuerung der Umlage nicht nur der Beschäftigte, sondern auch der Arbeitgeber durch eine Pauschalbesteuerung in einer bestimmten Höhe beteiligt ist. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass der Beschäftigte im Laufe des Jahres in den Genuss des vollen Freibetrags kommt. Dazu gibt es 2 zulässige Varianten, nämlich das übliche Verteilmodell und das Aufzehrmodell.

Verteilmodell = Normalfall

Der steuerfreie Betrag von 636 Euro wird mit jeweils einem Zwölftel auf die 12 Monate verteilt, so dass auf jeden Monat ein Steuerfreibetrag von 53 Euro entfällt. Ist die Umlage höher als der Steuerfreibetrag, ist der überschießende Betrag bis zu einem Höchstbetrag pauschal zu versteuern. Reicht auch dies nicht zur vollen Versteuerung der Umlage aus, ist der Restbetrag vom Beschäftigten individuell zu versteuern.

Aufzehrmodell

Der steuerfreie Betrag von 636 Euro wird ab dem ersten Monat eines Jahres jeweils in Höhe des zu versteuernden Umlagebetrags aufgezehrt. In den ersten Monaten fällt also die Pauschalversteuerung der Umlage durch den Arbeitgeber komplett und endgültig weg.  

Ist der Steuerfreibetrag nach einigen Monaten aufgezehrt, wird in jedem Folgemonat der nicht mehr durch den Steuerfreibetrag gedeckte Umlagebetrag zunächst durch den Arbeitgeber bis zur Höhe eines bestimmten Betrags pauschal versteuert. Der Höchstbetrag für die Pauschalversteuerung beträgt beim Bund und bei den Ländern  92,03 Euro und im kommunalen Bereich 89,48 Euro.

Übersteigt in einem Monat die Umlage den Höchstbetrag der Pauschalversteuerung, ist der überschießende Umlagebetrag vom Beschäftigten individuell zu versteuern, d.h. er erhöht das steuerpflichtige Entgelt.

Der Arbeitgeber kann also durch die Wahl des Aufzehrmodells einen Teil der Steuerlast von sich auf den Beschäftigten abwälzen.

Beispielrechnung

Verteilmodell und Aufzehrmodell im Vergleich

Die Entscheidung, ob das Verteilmodell oder das Aufzehrmodell angewendet wird, steht allein dem Arbeitgeber zu. Soweit bisher bekannt, wenden folgende Arbeitgeber das Aufzehrmodell an:

Bayern,
Hessen (voraussichtlich ab 2009 Verteilmodell)
Schleswig-Holstein
GASAG Berlin AG
Werkstätten für behinderte Menschen Mainz
Stadt Bochum
Klinikkonzern Vivantes 
Klinikum Schwäbisch Hall gGmbH

Wenn Ihnen weitere knauserige Dienstherrn bekannt sind, dann melden Sie diese bitte an  info@pc-gehalt.de, damit sie hier aufgelistet werden können.

Im Programm kann in der Menüzeile unter "Vorgaben / VBL-ZVK-ATV" zwischen Aufzehrmodell und Verteilmodell gewählt werden. Die Details der Berechnung können mit dem Icon "Lupe" in der Programmzeile 27 eingesehen werden.

 

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