Ein Angestellter war in
VergGr. IVa im Wege des fünfjährigen Aufstiegs aus VergGr. IVb
eingruppiert. Der Ortszuschlag bestimmte sich nach Stufe 2.
Grundvergütung erhielt er nach Stufe 4. Die Überleitung erfolgte in
die Entgeltgruppe 10.
Es kommen folgende
Strukturausgleiche in Betracht:
EG |
Verg.Gr. |
Ortszuschlag Stufe 1/2 |
Überleitung aus Stufe |
nach |
für |
Betrag
West |
Betrag
Ost |
10 |
IVa |
OZ 2 |
4 |
2 Jahren |
4 Jahre |
30,00 EUR |
29,00 EUR |
|
IVb/5J.
IVa |
OZ 2 |
4 |
1 Jahr |
6 Jahre |
90,00 EUR |
87,00 EUR |
Der Beschäftigte
erhält den besonderen für Angestellte der VergGr. IVb mit
fünfjährigem Aufstieg nach VergGr. IVa ausgewiesenen
Strukturausgleich; mithin nach einem Jahr, also vom 1. Oktober 2006
an, einen Strukturausgleich für sechs Jahre in Höhe von 90 EUR bzw.
87 EUR monatlich.