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Inhalt

Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA
Rundschreiben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 25.07.2007

 

3

 

 

 

Anspruchsvoraussetzungen

 

 

4

 

 

Spalte 2 - Vergütungsgruppe

 

 

 

5

 

Konkurrenzen

 

Soweit in einer Entgeltgruppe Strukturausgleiche sowohl für eine bestimmte Vergütungsgruppe mit einem Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstieg von bestimmter Dauer wie auch für eine Vergütungsgruppe ohne weiteren Zusatz ausgewiesen sind, steht in den ausgewiesenen Aufstiegsfällen stets nur der für die Vergütungsgruppe mit Aufstieg ausgewiesene Strukturausgleich zu.
 

Beispiel 10:

Ein Angestellter war in VergGr. IVa im Wege des fünfjährigen Aufstiegs aus VergGr. IVb eingruppiert. Der Ortszuschlag bestimmte sich nach Stufe 2. Grundvergütung erhielt er nach Stufe 4. Die Überleitung erfolgte in die Entgeltgruppe 10.

Es kommen folgende Strukturausgleiche in Betracht:

EG Verg.Gr. Ortszuschlag Stufe 1/2 Überleitung aus Stufe nach für Betrag 
West
Betrag 
Ost
10 IVa OZ 2 4 2 Jahren 4 Jahre 30,00 EUR 29,00 EUR
  IVb/5J.
IVa
OZ 2 4 1 Jahr 6 Jahre 90,00 EUR 87,00 EUR

Der Beschäftigte erhält den besonderen für Angestellte der VergGr. IVb mit fünfjährigem Aufstieg nach VergGr. IVa ausgewiesenen Strukturausgleich; mithin nach einem Jahr, also vom 1. Oktober 2006 an, einen Strukturausgleich für sechs Jahre in Höhe von 90 EUR bzw. 87 EUR monatlich.
 

Ist in solchen Fällen z.B. für eine bestimmte Stufe, aus der die Überleitung erfolgt ist, zwar in der Vergütungsgruppe ohne weiteren Zusatz, nicht aber in der Vergütungsgruppe mit Aufstieg ein Strukturausgleich ausgewiesen, steht ein Strukturausgleich nicht zu.
 

Beispiel 11:
In der Entgeltgruppe 10 sind für Angestellte mit der Ortszuschlagsstufe 1 folgende Zeilen enthalten:
EG Verg.Gr. Ortszuschlag Stufe 1/2 Überleitung aus Stufe nach für Betrag 
West
Betrag 
Ost
10 IVb/5J.
IVa
OZ 1 4 1 Jahr 8 Jahre 90,00 EUR 87,00 EUR
10 IVb/6J.
IVa
OZ 1 4 2 Jahren 7 Jahre 90,00 EUR 87,00 EUR
10 IVb/8J.
IVa
OZ 1 4 4 Jahren 5 Jahre 90,00 EUR 87,00 EUR
10 IVb/8J.
IVa
OZ 1 5 2 Jahren 7 Jahre 180,00 EUR 174,00 EUR

Einem Angestellten der VergGr. IVb mit z.B. ausstehendem achtjährigem Aufstieg nach VergGr. IVa der Stufe 8 und Ortszuschlag der Stufe 1 steht kein Strukturausgleich zu. In den Fällen VergGr. IVb mit achtjährigem Aufstieg erhalten mit der Ortszuschlagsstufe 1 übergeleitete Angestellte nur einen Strukturausgleich bei Überleitung aus der Stufe 4 oder 5 der VergGr. IVb. Bei Überleitung aus einer anderen Stufe steht ein Strukturausgleich nicht zu.

 
 

 

 

 

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