BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
B. Fremdsprachendienst
Die nachstehenden Ttigkeitsmerkmale gelten nur fr solche Angestellte, die ausschlielich oder berwiegend mit den dort aufgefhrten Ttigkeiten beauftragt sind. Wird ein Angestellter, der als fremdsprachliche Hilfskraft oder als bersetzer eingestellt ist, daneben - nicht nur gelegentlich - als Dolmetscher (Abschnitt III) beschftigt, so ist er nach den fr ihn in Betracht kommenden Ttigkeitsmerkmalen der Dolmetscher einzugruppieren, sofern es fr ihn gnstiger ist.
I. Fremdsprachliche HIlfskrfte
Protokollerklrungen zu Abschnitt II