BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Ingenieure
Vergtungsgruppe III

 


1. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 heraushebt.

 

1a. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Ma der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 1 heraushebt.

 

1b. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 heraushebt,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1.

 

1c. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeit ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IV b Fallgruppe 1 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1.

 

2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schpferische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [6] )

 

2a. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Ma der Verantwortung erheblich aus der Fallgruppe 2 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

2b. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schpferische oder Spezialaufgaben aus der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2a.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [6] )

 

2c. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in selbstndiger Ttigkeit sowie sonstige Angestellte in selbstndiger Ttigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 2 heraushebt,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 12.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

Datenschutz