BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Ingenieure
Vergtungsgruppe IVb

 


1. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [11] )

 

1a. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 1 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )

 

2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [12] )

 

2a. Vermessungstechnische und landkartentechnische Ange mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppenstellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in selbstndiger Ttigkeit sowie sonstige Angestellte in selbstndiger Ttigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 2 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

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