BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Gartenbau-, landwirtschafts- u. techn. Angestellte
Vergtungsgruppe IVa

 


3. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5a] und [9] )

 

3a. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und langjhriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit langjhriger praktischer Erfahrung,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch knstlerische oder durch Spezialaufgaben aus der Fallgruppe 3 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nr. [2] , [5a] und [7] )

 

3b. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3 heraushebt,

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3a.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5a] und [9] )

 

3c. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und entsprechender Ttigkeit 54) nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeit,

 

nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 3.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5a] und [14] )

 

4. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten,

 

denen mindestens zwei gartenbau-, landwirtschafts- oder weinbautechnische Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 oder 3 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5] , [5a] und [10] )

 

5. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte aller Fachrichtungen mit abgeschlossener einschlgiger Fachhochschulausbildung als Leiter von Pflanzenbeschaustellen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens acht Pflanzenbeschauer oder Angestellte mit Gutachterttigkeit in der Pflanzenbeschau durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] , [5] und [5a] )

 

4. - gestrichen -

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