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2 BAT
Sonderregelungen


Fr Angestellte

 

a) in Kranken-, Heil-, Pflege- und Entbindungsanstalten sowie in sonstigen Anstalten und Heimen, in denen die betreuten Personen in rztlicher Behandlung stehen,

 

b) in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2a fallen,

 

c) als rzte und als Zahnrzte an den in den Sonderregelungen 2a und 2b genannten Anstalten und Heimen,

 

d) die zu den Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind,

 

e) I. im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung,

 

II. die als Besatzungen auf See- und Binnenfahrzeugen
im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung
beschftigt werden
,

 

III. in Bundeswehrkrankenhusern,

 

f) auf Schiffen und schwimmenden Gerten mit Ausnahme der Angestellten auf Schiffen und schwimmenden Gerten der Bundeswehr und auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie,

 

g) auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie,

 

h) - gestrichen -

 

i) im Wetterdienst

 

k) an Theatern und Bhnen,

 

l) I. als Lehrkrfte,

 

II. als Lehrkrfte an Musikschulen im Bereich der VKA,

 

m) als Bibliothekare an ffentlichen Bchereien (Volksbchereien) und an staatlichen Bcherstellen,

 

n) im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst ttig sind,

 

o) in Kernforschungseinrichtungen,

 

p) in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstbaubetrieben,

 

q) im forstlichen Auendienst,

 

r) als Hausmeister,

 

s) der Sparkassen,

 

t) in Versorgungsbetrieben (Gas-, Wasser-, Elektrizitts- und Fernheizwerke) und in Entsorgungseinrichtungen (Entwsserung, Mllbeseitigung, Strassenreinigung);

 

u) in Nahverkehrsbetrieben,

 

v) in Flughafenbetrieben,

 

w) im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen des ffentlichen und nichtffentlichen Verkehrs,

 

x) im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,

 

y) als Zeitangestellte, als Angestellte fr Aufgaben von begrenzter Dauer und als Aushilfsangestellte,

 

z) des Bundesgrenzschutzes und des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern

 

gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteile des Tarifvertrages.

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