2 BAT
Sonderregelungen
Fr Angestellte
b) in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelung 2a fallen,
c) als rzte und als Zahnrzte an den in den Sonderregelungen 2a und 2b genannten Anstalten und Heimen,
d) die zu den Auslandsdienststellen des Bundes entsandt sind,
e) I. im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
III. in Bundeswehrkrankenhusern,
g) auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie,
h) - gestrichen -
II. als Lehrkrfte an Musikschulen im Bereich der VKA,
m) als Bibliothekare an ffentlichen Bchereien (Volksbchereien) und an staatlichen Bcherstellen,
n) im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst ttig sind,
o) in Kernforschungseinrichtungen,
p) in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstbaubetrieben,
w) im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen des ffentlichen und nichtffentlichen Verkehrs,
x) im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst,
y) als Zeitangestellte, als Angestellte fr Aufgaben von begrenzter Dauer und als Aushilfsangestellte,
z) des Bundesgrenzschutzes und des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern
gilt dieser Tarifvertrag mit den Sonderregelungen der Anlage 2. Die Sonderregelungen sind Bestandteile des Tarifvertrages.