Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst
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Gehalt

Gehälter im öffentlichen Dienst

2.

Bedienungsanleitung

2.3

Abzüge

2.3.2

Steuern

Steuerfreibeträge

 

Das Programm berücksichtigt bei der Berechnung der Lohnsteuer folgende Steuerfreibeträge:

  1. Grundfreibetrag nach § 32a EStG = 7.664 Euro

  2. Arbeitnehmerpauschbetrag nach § 9a EStG = 102 Euro

  3. Werbungskostenpauschbetrag
    nach § 9a EStG = 920 Euro von Arbeitsentgelt bzw. 102 von Versorgungsbezügen

  4. Sonderausgabenpauschbetrag nach § 10c EStG = 36 Euro

  5. Vorsorgepauschale nach § 10c EStG = nach bes. Berechnung

  6. Kinderfreibetrag
    nach § 32 EStG . Er setzt sich aus einem Betrag von 1.824 Euro für das sächliche
    Existenzminimum des Kindes und einem Betrag von 1.080 Euro für den Betreuungs-
    und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zusammen. Siehe wegen des
    Verhältnisses von Kinderfreibetrag und Kindergeld unter Kindergeld

  7. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG =  1308 Euro

  8. Altersentlastungsbetrag
    nach § 24a EStG = lt. Berechnung. Siehe unter Altersentlastungsbetrag

  9. Versorgungsfreibetrag nach § 19 EStG

  10. Zukunftssicherungsfreibetrag nach § 3 Nr. 56, 62, 63, 64 EStG

  11. Freibetrag lt. Lohnsteuerkarte nach § 39a EStG

Daneben gibt für das Arbeitsentgelt noch weitere Steuerfreibeträge, die bei der Steuerveranlagung geltend gemacht werden können, z.B. Freibeträge für Schwerbehinderte. Für andere Einkunftsarten sind eigene Freibeträge vorgesehen, z.B. Sparerfreibeträge bei Einkünften aus Kapitalvermögen.

 

 

 

 

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