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Das Programm berücksichtigt bei der Berechnung der
Lohnsteuer folgende Steuerfreibeträge:
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Grundfreibetrag
nach
§ 32a EStG = 7.664 Euro
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Arbeitnehmerpauschbetrag
nach
§
9a EStG = 102 Euro
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Werbungskostenpauschbetrag
nach
§
9a EStG = 920 Euro von Arbeitsentgelt bzw. 102 von
Versorgungsbezügen
-
Sonderausgabenpauschbetrag
nach
§ 10c EStG = 36 Euro
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Vorsorgepauschale
nach
§ 10c EStG = nach bes. Berechnung
-
Kinderfreibetrag
nach
§ 32 EStG . Er setzt sich aus einem Betrag von 1.824 Euro für das
sächliche
Existenzminimum des Kindes und einem Betrag von 1.080 Euro für den
Betreuungs-
und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes zusammen. Siehe wegen
des
Verhältnisses von Kinderfreibetrag und Kindergeld unter
Kindergeld
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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
nach
§ 24b EStG = 1308 Euro
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Altersentlastungsbetrag
nach
§ 24a EStG = lt. Berechnung. Siehe unter
Altersentlastungsbetrag
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Versorgungsfreibetrag nach
§ 19 EStG
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Zukunftssicherungsfreibetrag nach
§
3 Nr. 56, 62, 63, 64 EStG
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Freibetrag lt. Lohnsteuerkarte
nach
§ 39a EStG
Daneben gibt für das Arbeitsentgelt noch weitere
Steuerfreibeträge, die bei der Steuerveranlagung geltend gemacht werden
können, z.B. Freibeträge für Schwerbehinderte. Für andere Einkunftsarten
sind eigene Freibeträge vorgesehen, z.B. Sparerfreibeträge bei
Einkünften aus Kapitalvermögen.
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