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Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-VKA
Rundschreiben der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 25.07.2007

 

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Konkurrenzfälle beim Ehegattenanteil im Ortszuschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichungen von den unter Ziff. 3 dargestellten Tatbestandsvoraussetzungen wie auch von den unter Ziff. 4 dargestellten Rechtsfolgen ergeben sich in so genannten Konkurrenzfällen des Ortszuschlags.

Der Anspruch auf den Strukturausgleich knüpft tatbestandlich an den Ortszuschlagsanspruch nach bisherigem Recht an.
Dabei sind in Spalte 3 der Tabelle nur Fallgestaltungen des Ortszuschlags 1 und des Ortszuschlags 2 abgebildet.
Für den besonderen Fall, dass sich der Ortszuschlag zum 1. Oktober 2005 nach § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen bemessen hätte, sind die Sonderregelungen gemäß Absatz 1 der Vorbemerkungen zu beachten.

 

 

 

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