BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Kchenwirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe Vc

 

 

1. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung

 

als Leiter von Kchen, in denen durchschnittlich tglich mehr als 500 Vollportionen hergestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

2. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung

 

in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 nach vierjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [3] )

 

3. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung

 

in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 3 nach vierjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [3] )

 

4. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung

 

als Leiter von Kchen, in denen durchschnittlich tglich bis zu 250 Vollportionen hergestellt werden, wenn der Kche eine Ditkche eingegliedert ist.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] )

 

4a. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung,

 

die als stndige Vertreter von Leitern von Kchen mit Ttigkeiten der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 3 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [3] )

 

5. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung,

 

denen durch ausdrckliche Anordnung die Arbeitsvorbereitung, die berwachung des Arbeitsablaufes und die Einteilung des Personals in einer Kche bertragen ist, in der durchschnittlich tglich mehr als 1.500 Vollportionen hergestellt werden.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

6. Kchenmeister, Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung oder Ditassistentinnen mit staatlicher Anerkennung

 

in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 5 nach vierjhriger Tatigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [3] )

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