BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Wirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe VIb

 


1. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennungs und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach abgelegter staatlicher Prfung oder nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [9] )

 

2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst

 

als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel, Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf in Anstalten mit mehr als 750 planmigen Betten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [8] )

 

3. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst

 

als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel oder fr Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf

 

in Anstalten mit mehr als 1 500 planmigen Betten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [8] )

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