BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Wirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe VIb
1. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennungs und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach abgelegter staatlicher Prfung oder nach erlangter staatlicher Anerkennung.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [9] )
2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst
als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel, Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf in Anstalten mit mehr als 750 planmigen Betten.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [8] )
3. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst
als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel oder fr Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf
in Anstalten mit mehr als 1 500 planmigen Betten.