BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Wirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe VII

 


1. Hauswirtschaftsleiterinnen mit staatlicher Prfung oder mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Ttigkeit whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach abgelegter staatlicher Prfung oder nach erlangter staatlicher Anerkennung.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [9] )

 

2. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel, Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Dieses Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn von den Teilgebieten Textilien, Hausrat und Wirtschaftsbedarf ein Teilgebiet im Magazin nicht enthalten ist.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [8] )

 

3. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung oder Angestellte im Wirtschaftsdienst

 

als Magazinvorsteher fr Nahrungsmittel oder fr Textilien,
Hausrat und Wirtschaftsbedarf

 

in Anstalten mit mehr als 750 planmigen Betten.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [5] und [8] )

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