Vergtungsgruppe IVb

 


1a. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1a heraushebt, da sie besonders verantwortungsvoll ist.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

1b. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1a heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 1b.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

2. Angestellte, die nach mit dem Hinweiszeichen * gekennzeichneten Ttigkeitsmerkmalen in der Vergtungsgruppe Va oder Vb eingruppiert sind, nach sechsjhriger Bewhrung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Va oder Vb.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [13] )

 

3. Leiter von Kassen mit mindestens zwlf Kassenangestellten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

4. Leiter von Kassen mit mindestens sechs Kassenangestellten, wenn sie zugleich Leiter der Vollstreckungsstelle sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

5. stndige Vertreter der Leiter von Kassen mit mindestens 30 Kassenangestellten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

6. bis 7. - gestrichen -

 

8. Angestellte in wissenschaftlichen Bibliotheken mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) und entsprechender Ttigkeit,

 

a) denen mindestens ein Diplombibliothekar oder eine gleichwertige Fachkraft mindestens der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 16 oder 17 unterstellt ist, oder

 

b) die an wissenschaftlichen Bibliotheken mit einem Buchbestand von mindestens 50.000 Bnden mit besonders schwierigen Fachaufgaben beschftigt werden.

 

9. Angestellte an Behrdenbchereien mit abgeschlossener Fachausbildung entweder fr den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) oder fr den bibliothekarischen Dienst an ffentlichen Bchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit,

 

a) denen mindestens ein Diplombibliothekar oder eine gleichwertige Fachkraft mindestens der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 16 oder 17 unterstellt ist, oder

 

b) als fachliche Leiter von Behrdenbchereien mit einem Buchbestand von mindestens 40.000 Bnden.

 

10. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den bibliothekarischen Dienst an ffentlichen Bchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit,

 

a) denen mindestens ein Diplombibliothekar oder eine gleichwertige Fachkraft mindestens der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 16 oder 17 stndig unterstellt ist,

 

b) als Leiter von ffentlichen Bchereien mit einem Buchbestand von mindestens 12.000 Bnden und durchschnittlich 48 000 Entleihungen im Jahr,

 

c) als Leiter von Stadtteilbchereien (Nebenstellen) mit einem Buchbestand von mindestens 15.000 Bnden und durchschnittlich 60.000 Entleihungen im Jahr,

 

d) die fr ffentliche Bchereien mit einem Buchbestand von mindestens 50.000 Bnden mit besonders schwierigen Fachaufgaben oder mit entsprechenden Ttigkeiten bei staatlichen Bchereistellen beschftigt werden,

 

e) als Abteilungsleiter von Musikbchereiabteilungen in ffentlichen Bchereien mit einem Bestand von mindestens 8.000 Bnden oder Tontrgern.

 

11. Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Archivdienst, denen mehrere Archivangestellte oder gleichwertige Fachkrfte der Vergtungsgruppe Vb unterstellt sind.

 

12. Angestellte in der Ttigkeit von Oberfrstern.

 

13. bis 16. - gestrichen -

 

17. Angestellte im Pressedienst mit besonderen Fachkenntnissen als Schriftleiter, die sich aus der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 26 herausheben.

 

18.bis 20. - gestrichen -

 

21. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Entsprechende Ttigkeiten sind z. B.:

 

1. Aufstellung oder Prfung von Entwrfen nicht nur einfacher Art einschlielich Massen-, Kosten- und statischen Berechnungen und Verdingungsunterlagen, Bearbeitung der damit zusammenhngenden laufenden technischen Angelegenheiten - auch im technischen Rechnungswesen -, rtliche Leitung oder Mitwirkung bei der Leitung von Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung;

 

2. Ausfhrung besonders schwieriger Analysen, Schiedsanalysen oder selbstndige Erledigung neuartiger Versuche nach kurzer Weisung in Versuchslaboratorien, Versuchsanstalten und Versuchswerksttten.)

 

21a. Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 21 heraushebt.

 

(Besondere Leistungen sind Z. B.: Aufstellung oder Prfung von Entwrfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung oder knstlerische Begabung voraussetzt, sowie rtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung.)

 

22. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen und entsprechender Ttigkeit nach sechsmonatiger Berufsausbung nach Ablegung der Prfung sowie sonstige Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, nach sechsmonatiger Ausbung dieser Ttigkeiten.

 

(Entsprechende Ttigkeiten sind z.B.: Ausfhrung oder Auswertung von trigonometrischen oder topographischen Messungen nach Lage und Hhe nicht nur einfacher Art, von Katastermessungen oder von bautechnischen Messungen nicht nur einfacher Art; photogrammetrische Auswertungen und Entzerrungen; kartographische Entwurfs- und Fortfhrungsarbeiten.)

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [31] )

 

22a. Vermessungstechnische und landkartentechnische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen in selbstndiger Ttigkeit sowie sonstige Angestellte in selbstndiger Ttigkeit, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

deren Ttigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Fallgruppe 22 heraushebt.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [31] )

 

23. bis 26. - gestrichen -

 

27. Angestellte, die eine Ttigkeit ausben, die der Ttigkeit eines Betriebsleiters im Europafunk- und Kstenfunkdienst oder eines Saalleiters im berseefunkdienst gleichwertig ist.

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