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Strukturausgleich
nach § 12 TVÜ-VKA | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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5 |
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Konkurrenzfälle beim Ehegattenanteil im Ortszuschlag | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4 |
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Teilzeitarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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1 |
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Teilzeitarbeit zum Stichtag | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auch Teilzeitbeschäftigte, deren Ortszuschlag
sich zum Stichtag nach
§ 29 Abschn. B Abs. 5 BAT/BAT-O bemisst, gehören zu
den ehemaligen Angestellten mit Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 und
haben grundsätzlich Anspruch auf Strukturausgleich in Höhe der Hälfte des
Strukturausgleichs für Verheiratete. Im Einzelnen gilt folgendes:
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