BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Nautischer und schiffsmaschinentechnischer Dienst des Bundes
I. Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
(siehe die Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] hierzu)
5. Gertefhrer - Wachgertefhrer - Einsatzleiter
7. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten
10. Wachleitende Schleusenmeister und Schleusenmeister
11. Weichengehilfen und Wahrschauer
II. Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie