BAT Anlage 1a Teil III Abschnitt B:
Nautischer und schiffsmaschinentechnischer Dienst des Bundes

 


I. Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes

(siehe die Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] hierzu)

1. Nautische Angestellte

2. Hafenkpitne

3. Schiffsfhrer

4. Leitende Ingenieure

5. Gertefhrer - Wachgertefhrer - Einsatzleiter

6. Steuerleute

7. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

8. Alleinmaschinisten

9. Wachmaschinisten

10. Wachleitende Schleusenmeister und Schleusenmeister

11. Weichengehilfen und Wahrschauer


II. Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie

(siehe die Protokollnotizen Nrn. {1} und {2} hierzu)

1. Nautische Angestellte

2. Schiffsfhrer

3. Nautische Offiziere

4. Leitende Ingenieure

5. Maschinisten


III. Angestellte im nautischen- und schiffsmaschinentechnischen Dienst der Biologischen Anstalt Helgoland

(siehe die Protokollnotizen Nrn. [1} und [2} hierzu)

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