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Vergütungen - so werden sie berechnet:

 

Grundvergütung


Die Gegenleistung für die Arbeitsleistung von Tarifbeschäftigten wurde im öffentlichen Dienst mit der mitder Überleitung vom Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Jahr 2005/2006 geändert. Davor erhielten Arbeiter einen Lohn und Angestellte ein Vergütung. Mit dem TVöD und dem TV-L wurden aus Arbeitern und Angestellten einheitlich Beschäftigte und sie erhalten statt Lohn bzw. Vergütung nun ein Entgelt.

Die BAT-Grundvergütung ist im BAT in folgenden §§ geregelt:

 

Seit der Ablösung des BAT durch den TVöD  ist der BAT nicht mehr Gegenstand von Tarifverhandlungen. Lediglich für das Land Hessen wurde der BAT durch TV Einkommensverbesserung 2008 noch angepasst.

 

Die Vergütungen werden in Tariftabellen in Tarifverhandlungen vereinbart. Die zuletzt geltenden BAT-Tariftabellen finden Sie hier.

 

Im Programm ist -wie Sie am obigen Screenshot sehen - die BAT-Grundvergütung weiterhin hinterlegt. Dies ist erforderlich, weil soziale Organisationen, die die Tarifreform zum TVöD nicht mitgegangen sind, weiterhin nach BAT bezahlen. Außerdem enthält das Programm auch die Grundvergütung des CARITAS.

 

 

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